Kein Tram Linie 10 von Ostermundigen zum Zytglogge und weiter zum Hirschengraben!

28.07.2015 17:04

 

Ein Tram über die heutige Linie 10 von Ostermundigen nach Bern kommt nicht in Frage!

Die Konzessionserteilung für TRB beruhte vermutlich auf falschen Informationen

BAV und ASTRA müssen dazu gebracht werden, ihren Entscheid, eine Tramführung auf der Linie 10 höher zu gewichten als den Schutz der inventarisierten Alleen (historische Verkehrswege) und der Berner Innenstadt, zurückzunehmen.

Das könnte möglich werden, wenn die Bundesstellen einsehen, dass ihnen zur Entscheidfindung falsche Unterlagen vorlegt wurden.

Ein Tram über die Linie 10 von OM nach BE ist keineswegs die beste, geschweige denn die einzige Möglichkeit, das wachsende ÖVPassagieraufkommen zwischen OM und BE zu bewältigen.

Schon Prof. Weidmann (Gutachten vom 3. Mai, 2011. S. 47) kam zum Schluss, dass "sich eine Vielzahl von Lösungsansätzen betrieblicher und baulicher Art eröffnen, wenn gewisse Randbedingungen gelockert werden."

Eine solche „Randbedingung“ war die tatsächlich vorrangige Bedingung, dass das Tram über Bernstrasse und Ostermundigenstrasse führen müsse, damit die dortigen Strasseninfrastrukturen (Werkleitungen) sozusagen nebenbei gemacht werden könnten, den finanziell klammen Gemeinden also möglichst kleine Kosten entstehen würden. (So bestätigt durch die Neuauflage des Tramprojekts in OM - Strassen sanieren, Verkehr optimieren“).

Eine andere Bedingung war, dass die Tramlinie via Zytglogge geführt werden müsse, weil der Zytglogge ein wichtiger Knoten sei. Hier trickste die Stadt, weil sie mit falschen Frequenzzahlen operierte, was auch dem Gutachter Weidmann auffiel:

S. 47: "Da die Fahrgastzahlen aus dem Jahr 2009 stammen, ist zudem zu berücksichtigen, dass auch die Umsteiger vom Tram G (6) enthalten sind, bevor diese Linie durchgebunden wurde. Das heisst: Für eine aussagekräftige Beurteilung wäre eine detaillierte Quell/Ziel-Analyse erforderlich."

Weidmann versteckt seine Sympathie für eine andere Linienführung nicht: S. 47: Linienführung via Bollwerk- Lorrainebrücke- Viktoriarain (Variante C): Im Bericht TP3 „alternative Linienführungen“ wurde diese Variante aufgrund der schlechten Erschliessung der Altstadt vorzeitig ausgeschlossen und nicht weiter untersucht – allerdings als langfristige Option offen gehalten, falls auf dem Ast Wankdorf (heute Buslinie 20) künftig ein Traktionswechsel stattfinden sollte. Mit dieser Linienführung kann die Innenstadt umfahren werden und bezüglich ÖV-Belastung und  Störungsanfälligkeit würden bedeutende Vorteile resultieren („Netzredundanz“).

Wenn die TRB-Promotoren die Bundesstellen so informierten, dass die Tram- linienführung über die Linie 10 die beste Lösung sei, dann sagten sie die Unwahrheit. Nur aufgrund gezinkter Frequenzzahlen und nur innerhalb der von ihnen selber abgesteckten Rahmenbedingungen war es möglich, die Umstellung der Buslinie 10 auf Tram als beste Lösung zu präsentieren.

Die Konzessionserteilung durch das Bundesamt beruhte auf falschen Entscheidgrundlagen.

Man muss sich ohnehin fragen, wie es sein kann, dass für die Trassierung von TRB eine Konzession erteilt wurde, obwohl doch laut Eisenbahngesetz Art. 61,2 vorausgesetzt wird, dass „keine wesentlichen öffentlichen Interessen, namentlich der Raumplanung, des Umweltschutzes, des Natur- und Heimatschutzes oder der nationalen Sicherheitskooperation, entgegenstehen“.

Wenn berücksichtigt wird, was oben dargelegt wird, waren die Voraussetzungen zur Konzessionserteilung nicht gegeben.

Erstens: Weil das überwiegende öffentliche Interesse am Bau der Traminfrastruktur über die Buslinie 10 nicht gegeben ist. Denn eine machbare - und zudem viel kostengünstigere! - Alternative ist vorhanden und den Befürwortern von TRB bestens bekannt.

Zweitens: Weil der Bau der Traminfrastruktur entlang der bestehenden Buslinie 10 wesentliche andere öffentliche Interessen verletzt (Schutz der im ASTRA Inventar der historischen Verkehrswege aufgeführten Alleen im Nordquartier, Schutz der ebenfalls denkmalgeschützten, gar als UNESCO Welterbe inventarisierten Strassenräume der Oberen Altstadt).

Die Güterabwägung – öV oder inventarisierte Alleen/UNESCO Welterbe – fand aufgrund von falschen Unterlagen statt.

Dass BAV und ASTRA bereit waren, die historisch wertvollen Güter zugunsten von kurzfristigen finanziellen Vorteilen – vorteilhafte Stassensanierungen! - zu opfern, ist nicht nachvollziehbar.

Tatsächlich kann man sich fragen, ob bei der Konzessionserteilung für TRB durch das Bundesamt für Verkehr und das mitbetroffene ASTRA wirklich nur Interpretations-Spielraum ausgeschöpft wurde oder nicht schon Willkür im Spiel war.

 

Alleebäume dürfen nicht aus fadenscheinigen Gründen gefällt werden.

Falls eine Fällung von Alleebäumen unumgänglich sein sollte, müssen diese 1 zu 1 ersetzt werden! 

Wie TramRegionBern in der Newsletter Nr. 15 vom Februar 2014 ankündigte, müssten an der Viktoriastrasse zahlreiche Alleebäume gefällt werden. Grund: Alter, Krankheit, oder Platzbedarf für behindertengerechte Perronanlagen. Alter und Krankheit der Bäume sind erfahrungsgemäss vorgeschobene Gründe, die kaum je stichhaltig sind. Was die behindertengerechten Perrons betrifft, muss eine Güterabwägung vorgenommen werden zwischen Schutz von Kulturgütern (Alleen, histroische Verkehrswege) und den Rechten von Behinderten. Eine Lösung des behaupteten Konflikts ist möglich, indem der Einstieg für Behinderte nicht auf der ganzen Länge der geplanten Perrons ermglicht wird, sondern nur punktuell!

 

 

Das UNESCO-Welterbe muss vor weiteren Tramwänden bewahrt werden!

Die obere Berner Altstadt und die gesamte Berner Innenstadt kann keine weiteren Tramzüge mehr verkraften! Eine zweite Tramachse – wie vorgeschlagen zwischen Bollwerk und Stadttheater via Waisenhausplatz ist ein Phantom und nicht realisierbar, wie schon von BernMobil festgestellt: betrieblich und wirtschaftlich unrealistisch.


 

Zurück

Kontakt

Freie AG Städtebau und öffentlicher Verkehr, Bern

© 2015 Alle Rechte vorbehalten.

Erstellen Sie Ihre Website gratis!Webnode